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Rauch-/
CO-Warnmelder
RAUCH- UND CO-WARNMELDER RETTEN LEBEN!
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Rauchwarnmelder geben Alarm sobald diese eine Rauchentwicklung festellen. In vermieteten Häusern und Wohnungen sind Rauchwarnmelder verpflichtend in folgenden Räumen zu installieren:
- Schlafzimmer
- Kinder/Schlafzimmer
- Gästezimmer
- Fluchtwege (z.B. Flur, Treppenhaus)
Eine jährliche Überprüfung der Rauchwarnmelder ist verpflichtend und seitens desEigentümers/Vermieters an zu ordnen.
Für Terminwünsche, zwecks Überprüfung oder Installation sprechen Sie uns gerne an.
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